Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des DDV.
Der Vorstand beruft einmal jährlich eine MGV ein. Anträge zur MGV können von allen Mitgliedsvereinen, dem Vorstand, der Regelkommission und dem Ehrenrat gestellt werden und müssen 8 Wochen vor der MGV schriftlich beim Vorstand eingereicht sein.
Der 1. Vorsitzende leitet und die Schriftführerin protokolliert die MGV.
Jede ordentlich einberufene MGV ist beschlussfähig, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Sie findet immer abwechselnd im Norden, Süden und Westen statt.